
So einfach geht's!
In nur 4 Schritten zu Ihrer Tippgeber-Provision
Schritt I
Schritt II
Schritt III
Schritt IV
Welche Voraussetzungen muss mein Immobilien-Tipp erfüllen?
Damit wir die Immobilie vermarkten können, müssen Sie den Eigentümer über das Tippgeber-Konzept in Kenntnis setzen und sein Einverständnis über die Kontaktweitergabe einholen. Das Objekt darf uns noch nicht bekannt sein, kein anderer Immobilienmakler ist bereits mit der Vermittlung betraut, der Eigentümer unternimmt keine eigenen Werbemaßnahmen, der Eigentümer erteilt uns einen Alleinauftrag ohne Einschränkungen.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig und dieser mit der Weitergabe einverstanden ist.
Um als Tippgeber Anspruch auf Ihre Provision zu erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Anschrift und Angaben zu Objekt, Kontaktdaten des Eigentümers und Ihre Kontaktdaten
Weitere Hinweise
Erreicht die Tippgeber-Provision mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Für individuelle Auskünfte, wie Sie Ihre Tippgeber-Provision versteuern müssen, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Unser Verkaufsprozess für Sie als Verkäufer
- Kontaktaufnahme
- Besichtigung der Immobilie
- Wertermittlung
- auf Wunsch Home Staging
- Professionelle Fotos
- Exposé-Erstellung
- Veröffentlichung
- Besichtigungstermine mit Kunden
- Verkaufsverhandlungen
- Bonitätsprüfung des Käufers
- Vorbereitung des Notartermins
- Notartermin
- Grundbucheintrag/Auflassungsvormerkung
- Kaufpreiszahlung
- Übergabe der Immobilie
- Eigentümerswechsel
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- Oder einfach direkt anrufen!